Der Erzgebirgskreis steuert auf eine Schuldenkrise zu! Eine der gravierendsten Ursachen sind die Ausgaben, zu denen der Erzgebirgskreis verpflichtet ist, aber nicht die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung gestellt bekommt. Da diese dennoch bezahlt werden müssen, steht nur eine nicht nachvollziehbare Finanzierung über Kredite als einziger Ausweg zur Verfügung.
Beispielhaft sind die in der 3. Sitzung des Kreistages unter TOP 4-6 aufgeführten Vorlagen Nr. 873-875. (Im Rats- und Informationssystem einzusehen) Diese Tagesordnungspunkte enthalten ungedeckte Ausgaben von insgesamt 14.893.700 €.
Der Erzgebirgskreis ist dennoch gesetzlich verpflichtet, diese Aufwendungen zu stemmen.
Für den nötigen Nachdruck stimmte unsere Fraktion BSW geschlossen gegen die vorgenannten TOPs, wohlwissend, dass es lediglich ein starkes, aber unausweichliches politisches Signal an die Bundesregierung ist. Wer Leistungsgesetze verabschiedet, hat auch die entsprechenden finanziellen Mittel auskömmlich zur Verfügung zu stellen.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die durch Bundesgesetze vom Erzgebirgskreis zu leistenden Ausgaben in den Bereichen SGB II, SGB VIII und SGB XII dauerhaft und auskömmlich durch Steuermittel des Bundes auszugleichen. So sind insbesondere die Kosten der ukrainischen Staatsbürger ausschließlich durch den Bund zu finanzieren.
Bei unserer Entscheidung stand weder die Art der Leistung noch die Berechtigung zum Erhalt der Leistung im Vordergrund, sondern die Maßgabe, dass unser Landkreis berechtigterweise mit auskömmlichen Mitteln seitens des Bundes ausgestattet wird. Wer Leistungen bestellt, hat für diese auch allein aufzukommen. Die Diskrepanz zwischen Mittelaufwand und Mittelzufluss ist nicht mehr erträglich und bedarf einer Korrektur.
Diese am 23.10.2024 zu treffende Entscheidung wurde mit den Fraktionen CDU/FPD sowie FW vertrauensvoll besprochen.
Pressemitteilung zum Download
Schreibe einen Kommentar